Vertretungsunterricht

Grundsätze für den Vertretungsunterricht der Jahrgänge 5 bis 10

Für kurzfristige Vertretungen in den Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 werden bisher folgende Priorisierungen vorgenommen:

  1. Einsatz einer Lehrkraft, die zum Klassenteam gehört und gemäß vorliegendem Fachauftrag unterrichtet. Falls kein Fachauftrag vorliegt, findet Unterricht in dem Fach statt, das die Vertretungskraft in der Klasse unterrichtet.
  1. Falls 1. nicht möglich ist, übernimmt ein Fachkollege die Vertretung. Das heißt, es findet Unterricht im selben Fach statt, ggf. mit einem Arbeitsauftrag der abwesenden Fachlehrkraft.

Neu ist die folgende Ergänzung:

  1. Falls weder 1. noch 2. möglich sind, übernimmt eine Vertretungslehrkraft den Unterricht. Sie nutzt die Vertretungsmaterialien der Fächer Deutsch oder Mathematik, welche von der Schule für jeden Schüler angeschafft wurden. 

Bei Vertretung von langfristig ausfallenden Lehrkräften oder bei Ausfall, der lange vorher bekannt ist, übernimmt eine Fachlehrkraft die Vertretung.

gez. Alexander Rebers