Pädagogen

Das Kollegium der Stadtteilschule Bergstedt ist multiprofessionell. Es besteht aus „GymnasiallehrerInnen“, BerufsschullehrerInnen, SonderpädagogInnen, „Grund-Haupt-und-Realschul- lehrerInnen“, SozialpädagogInnen und ReferendarInnen. Neben den pädagogischen Qualifikationen, die im Laufe der Ausbildungen für die oben genannten Berufe nachgewiesen werden mussten, verfügen KollegInnen über weitere Qualifikationen. Neben Kaufleuten, einem ausgebildeten Tischler und einem Kfz-Mechaniker finden sich eine Diplom-Soziologin, eine Gestalttherapeutin, ein Musiktherapeut, ein Medienmanager und ein Geologe im Kollegium. Im pädagogischen Bereich arbeiten insgesamt etwa 120 Personen.

Lehrerinnen und Lehrer
An der Stadtteilschule Bergstedt arbeiten rund 100 LehrerInnen. Den Ausbildungsgängen gemäß könnten sie als „Gymnasial“-, „Sonderschul“-, „Berufsschul“- oder „Grund-Haupt-und-RealschullehrerInnen“ bezeichnet werden. Tatsächlich sind sie alle StadtteilschullehrerInnen – getragen von der Überzeugung, dass alle SchülerInnen vom gemeinsamen Lernen profitieren.

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen
In der Stadtteilschule Bergstedt arbeiten etwa ein Dutzend SozialpädagogInnen. Neben der Schulsozialarbeit konzentriert sich der Einsatz der SozialpädagogInnen auf die Arbeit in den Klassen und Lerngruppen. Dabei geht es nicht nur um die Betreuung behinderter SchülerInnen in den Integrationsklassen, sondern um die Integration der Klassen, der Jahrgänge, der Menschen der Schule zu einer Gemeinschaft. SozialpädagogInnen unterstützen auch einzelne SchülerInnen. Durch ihr Wirken fördern sie jedoch gemeinsam mit den LehrerInnen vor allem die Bildung einer tragfähigen, leistungsfähigen Gemeinschaft.

Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer
Die KollegInnen des Beratungsdienstes verfügen über eine umfangreiche Zusatzausbildung. Diese Ausbildung ermöglicht ihnen, SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen zu helfen, wenn es Konflikte oder Probleme gibt, die im Rahmen des normalen Klassengeschehens nicht geregelt oder gelöst werden können.

Verbindungslehrerin und Verbindungslehrer
Der Verbindungslehrer fördert (gemäß §64, Abs.7 HmbSG) die Verbindung „zwischen Schülerrat, Lehrerkonferenz und Schulleitung“. Er nimmt „an den Sitzungen des Schülerrates mit beratender Stimme teil.“ Er berät die SchülerInnen besonders in schulrechtlichen und -administrativen Fragen.